Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1
Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für zwischen der Lünecom Kommunikationslösungen GmbH, Wulf-Werum-Str. 3, 21337 Lüneburg und privaten Kunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, nachfolgend Vertragspartner genannt) geschlossene Verträge über das Erbringen von Telekommunikationsdiensten und -dienstleistungen.
2. Abweichende beziehungsweise widersprechende AGB des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, das heißt es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2
Vertrags- und Leistungsgegenstand
Der Vertrags- und auch der Leistungsgegenstand ergeben sich aus dem Vertrag, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibungen, den Preislisten, sowie aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sofern mit uns ein Breitbandvertrag abgeschlossen wurde, so besteht unsere geschuldete Leistung in der Erbringung einer physikalischen Anschlussgeschwindigkeit am FTTH-Hausübergabepunkt (HÜP) und ausdrücklich nicht in der Bereitstellung einer dedizierten Übertragungsgeschwindigkeit zu einzelnen oder mehreren Gegenstellen im Internet. Die üblichen und mangelfreien Anschlussbandbreitenkorridore für die speziellen Produkte können jederzeit in den jeweiligen Produktinformationsblättern eingesehen werden.
Die tatsächlich zu realisierende Datenübertragungsgeschwindigkeit im Internet ist von einer Vielzahl externer Faktoren abhängig, die sämtlich nicht im Verantwortungs- und Beeinflussungsbereich liegen und können daher auch nur einen Bruchteil der oben genannten Anschlussbandbreitenkorridore betragen. Gemäß Transparenzverordnung wird unser Vertragspartner hiermit auf die Möglichkeit der Prüfung des aktuellen Datenübertragungsdurchsatzes im Internet gegen die Server der Bundesnetzagentur hingewiesen. Der Test ist aufrufbar unter www.breitbandmessung.de.
Bezüglich der Nutzung des Internets wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Maskierungstechniken des Datenverkehrs (sogenannte CG-NAT) zum Einsatz kommen. Einige wenige ältere Anwendungen sind dadurch eingeschränkt. Sofern der Vertragspartner eine öffentliche und ggf. auch feste Netzwerkressource (IPV4) benötigt, muss dies als kostenpflichtige Zusatzleistung beauftragt werden.
§ 3
Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt mit uns mit Zugang unserer Auftragsbestätigung bei dem Vertragspartner zustande, sofern mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart wurde. Wird die vereinbarte Leistung von uns früher bereitgestellt, so kommt der Vertrag bereits mit der Bereitstellung der vereinbarten Leistung zustande.
2. Befindet sich der Endversorgungsort für die vereinbarten Leistungen (in der Regel Grundstück des Vertragspartners) in einem noch nicht von uns erschlossenem Gebiet und/oder die bereits geplante Erschließung verzögert sich erheblich, so sind wir berechtigt, von dem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Ein Gebiet gilt im Übrigen als nicht erschlossen, wenn in der Straße, in der sich der Endversorgungsort (in der Regel Grundstück des Vertragspartners) befindet, kein Verzweigerkabel für Telekommunikationsleitungen befindet. Eine beabsichtigte Erschließung eines noch nicht erschlossenen Gebietes ist dann erheblich verzögert, wenn sich der geplante Baubeginn für die Erschließung für mindestens 6 Monate nach hinten verschiebt.
3. Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-Mail zugesandt.
§ 4
Vertragsbeginn
Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit der Leistungserbringung bzw. beginnt der Vertrag ab Bereitstellung der Leistung durch uns.
§ 5
Preise und Zahlungsbedingungen
1. In den angebotenen beziehungsweise vereinbarten Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die berechneten Preise mit Zugang der Rechnung beim Vertragspartner fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an die vom Vertragspartner im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Der Vertragspartner verpflichtet im Übrigen, uns über jede Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.
3. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
4. Wir sind im Übrigen berechtigt, monatliche Preise im Voraus in Rechnung zu stellen. Sonstige Preise, wie Verbindungspreise, werden nach Erbringung der Leistung berechnet.
5. Aufrechnungsrechte stehe dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung gegenseitig verknüpft sind. Außerdem ist der Vertragspartner zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
6. Als Zahlungsart wird SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart. Abweichende Zahlungsarten sind schriftlich zu vereinbaren und können mit einem zusätzlichen Entgelt versehen sein. Wir buchen den Rechnungsbetrag frühestens am auf den Tag der Rechnungsstellung folgenden Bankarbeitstag vom vereinbarten Konto ab. Die erste Rechnung wird an den dem Tag, der auf die erfolgreiche Anschaltung folgt, erstellt (Bill-Date) frühestens am, auf den mitgeteilten Schalttermin folgenden Bankarbeitstag. Mit Übersendung der Auftragsbestätigung gelten unsere Mitteilungspflichten hinsichtlich der Ankündigungsfristen des Lastschrifteinzugs als erfüllt.
Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift, deren Grund wir nicht zu vertreten haben, hat der Vertragspartner uns die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat. Ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 2,50 EUR pro Vorgang gilt als vereinbart. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden oder aber gar kein Schaden entstanden ist. Wir behalten uns im Übrigen vor, gegen entsprechenden Nachweis, einen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 6
Leistungszeit
Sind von uns Lieferfristen und/oder Ausführungsfristen zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Vertragspartner etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
§ 7
Vertragslaufzeit und Kündigung
Wir bieten verschiedene Verträge mit verschiedenen Mindestvertragslaufzeiten an.
Die Mindestvertragslaufzeiten sind dem jeweiligen Vertrag, der Preisliste des jeweiligen Produkts bzw. Tarifs oder der jeweiligen Zubuchoption zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeiten verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht von einer der beiden Vertragsparteien rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt wurde. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat, vor Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit bzw. der Laufzeitverlängerung frühestens zu deren Ablauf kündbar.
Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Für die Kündigung genügt Textform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung liegt beim Versender der Kündigung. Es wird daher ausdrücklich die Kündigung schriftlich per Post (Einschreiben) empfohlen. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch und ohne weitere Erklärung auf unbestimmte Zeit mit einer jederzeitigen Kündigungsfrist von einem Monat.
Tarif- und Produktwechsel in höherwertige Tarife sind jederzeit auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich, wobei bei Produktwechseln ggf. ein erneutes Installationsentgelt berechnet wird.
Tarif- und Produktwechsel in minderwertigere Tarife sind grundsätzlich erst nach Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit oder in Ausnahmefällen durch Zahlung eines zusätzlichen Einmalentgeltes möglich.
Kündigen wir einen Vertrag vorzeitig aus einem von dem Vertragspartner zu vertretenem wichtigem Grund, so ist der Vertragspartner verpflichtet, an uns einen pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Dieser pauschalierte Schadensersatzbetrag ergibt sich aus 80 Prozent der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlende monatliche Preise. Dieser Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren Schaden nachweisen oder aber der Vertragspartner nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 8
Notruf
Eine jederzeitige Funktionalität des Absetzens eines Notrufes (110 / 112) ist technisch nicht realisierbar, insbesondere bei lokalen Stromausfällen auf Seiten des Vertragspartners besteht keine Verbindung über Telefon, Internet und somit auch nicht zu den Notrufleitstellen.
Der Vertragspartner stellt uns daher frei von jeglichen Ansprüchen wegen Nichterreichbarkeit der Notrufdienste.
§ 9
Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
Der Vertragspartner hat insbesondere folgende Pflichten und Obliegenheiten:
- Sofern für die Erbringung der Leistung Zugang zum Grundstück und/oder den darauf befindlichen Gebäuden benötigt wird, uns den Zugang auf Kosten des Vertragspartners zu ermöglichen.
- Erforderlichen elektrischen Strom sowie die Erdung für die Installation, den Betrieb sowie die Instandhaltung auf Kosten des Vertragspartners bereitzustellen.
- Unsere Softwareänderungen zuzulassen, beispielsweise am Router, Receiver etc. (z.B. automatische Updates).
- Die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zu dem ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
- Änderungen des Namens des Vertragspartners, der Anschrift des Vertragspartners, der Bankverbindung des Vertragspartners, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung genannten Emailadresse uns unverzüglich nach entsprechender Änderung mitzuteilen.
- Persönliche Zugangsdaten geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, wenn durch den Vertragspartner vermutet wird, dass unberechtigte Personen diese Zugangsdaten kennen könnten.
- Die Schutzrechte und die Persönlichkeitsrechte Dritter (wie zum Beispiel Urheberrechte) zu beachten.
- Leistungen nicht für rechtswidrige Zwecke zu benutzen beziehungsweise zu missbrauchen.
§ 10
Leistungen durch Dritte
Wir sind berechtigt die vereinbarten Leistungen durch Dritte zu erbringen, wie beispielsweise TV Leistungen.
§ 11
Hausanschlüsse
Vertragsgegenstand bzw. Vertragsinhalt kann auch die Herstellung eines Hausanschlusses sein. Die jeweiligen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste.
Dabei unterscheiden wir zwischen drei Vermarktungsphasen in denen verschiedene Preise für einen Hausanschluss uns berechnet werden, welche sich aus der jeweiligen Preisliste ergeben.
Im Einzelnen wird zwischen folgenden Vermarktungsphasen entschieden:
a) Vorvermarktung
Diese Phase beginnt mit der Bekanntgabe von Angeboten für die Herstellung von Hausanschlüssen für ein bestimmtes Gebiet. In dieser Phase ist das Gebiet noch nicht mit entsprechenden Breitbandleitungen erschlossen. Die Vorvermarktungsphase endet mit dem Beginn der Erschließung des betreffenden Gebietes, das heißt mit Baubeginn.
b) Bauphase
Die Bauphase beginnt mit der Erschließung des betreffenden Gebietes bzw. mit dem Bau in dem zu erschließenden Gebiet. Die Bauphase endet mit dem Abschluss der erforderlichen Bauarbeiten für die Erschließung.
c) Nach Bauphase
Sobald die Bauphase abgeschlossen ist, beginnt diese letzte Phase.
Werden wir mit der Herstellung eines Hausanschlusses beauftragt, so gelten die insoweit getroffenen Vereinbarungen. Sie können bei uns jederzeit erfragen, in welcher Phase sich die Vermarktung gerade befindet.
Wird ein Hausanschluss hergestellt, so verbleibt das Eigentum an der herzustellenden NE4-Verkabelung bei uns.
Gleiches gilt für das Leerrohr zwischen Grundstücksgrenze und Hausanschluss sowie Kabel zwischen Grundstücksgrenze und Hausanschluss.
§ 12
Verbindungstrennung
Wir sind berechtigt, die Verbindung, das heißt den Datentransfer, nach einer dauerhaften, ununterbrochenen Nutzung von mindestens zwei Stunden zeitweise die Verbindung zu unterbrechen bzw. wir sind berechtigt innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden die Verbindung einmal zu trennen bzw. zu unterbrechen. Die Trennung bzw. Unterbrechung der Verbindung erfolgt aus Sicherheitsgründen. Eine erneute Verbindung ist sofort wieder möglich.
§ 13
Haftung für Mängel
1. Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Die Verjährungsfrist beträgt für M.ngelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist einheitlich ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 9 Absatz 1.
3. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 14
Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Für den Verlust von Daten bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn der Vertragspartner seine Daten regelmäßig so gesichert hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 15
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Vertragspartner unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
§ 16
Leihgerät / Leihgegenstände
Sofern im, vom Vertragspartner gewählten, Tarif ein Leihgerät (z. B. Router) enthalten ist, besteht Einigkeit darüber, dass das Leihgerät in unserem Eigentum verbleibt und bei Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand, vollständig inklusive sämtlichem Zubehör an uns zurückzugeben ist. Das Risiko für Untergang, Beschädigung (insbesondere durch Überspannung (Blitzschlag) oder außergewöhnliche Verschlechterung des Leihgeräts liegt beim Vertragspartner. Aufwendungen für Reparaturen / Ersatz, Wartung und Instandhaltung des Leihgeräts sind vom Kunden zu veranlassen und zu tragen. Materialfehler und Abnutzung bei bestimmungsgemäßem und pfleglichem Gebrauch sind hiervon ausgenommen.
§ 17
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Vertragspartner gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 18
Änderungen von Preisen, Leistungsbeschreibungen und/oder AGB
1. Wir behalten uns vor, Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Und zwar dann, wenn Änderungen der Rechtslage (auch aufgrund von Rechtsprechung) behördliche Anordnungen oder für uns unvorhersehbarer Entwicklungen, die wir nicht selbst veranlasst und auch keinen Einfluss darauf haben, dies erforderlich machen sowie die bestehende Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht bedeutend gestört wird. Dabei sind wir allerdings nicht berechtigt, wesentliche Vertragsregelungen, beispielsweise Art und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit oder Kündigungsfristen abzuändern.
2. Ferner sind wir berechtigt, die auf Grundlage des jeweiligen Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisbildung beziehungsweise Preisberechnung maßgeblich sind. Diese Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Netzbereitstellung, die Netznutzung sowie den Netzbetrieb, Personalkosten, Dienstleistungskosten, Allgemeinkosten, Energiekosten, Gebühren, Auslagen sowie Beiträgen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen; dagegen kommt eine Preisermäßigung in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten absenken. Erhöhungen bei einer Kostenart, zum Beispiel bei Kosten für den Netzbetrieb, dürfen von uns nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung berücksichtigt werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei Energiekosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von uns lediglich die Preise zu ermäßigen, sofern diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder teilweise kompensiert beziehungsweise ausgeglichen werden. Wir werden bei Ausübung unseres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung beziehungsweise Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Vertragspartner ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, das heißt Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang wirksam werden wie Kostenerhöhungen. Im Übrigen sind Preisanpassungen durch uns in dem Umfang durchzuführen, in dem dies die Bundesnetzagentur verbindlich gefordert wird.
3. Wir werden den Vertragspartner über Änderungen von Preisen, Leistungsbeschreibungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor dem Inkrafttreten der Änderung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen gem. § 57 Abs. 1 und Abs. 2 TKG informieren. Der Vertragspartner kann im Falle einer einseitigen Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen sowie der Preise den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und auch ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind ausschließlich zum Vorteil des Vertragspartners, rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Vertragspartner oder sind unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, indem dem Vertragspartner die Information über die Änderung zugeht. Der Vertrag kann allerdings durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zudem die Änderung wirksam werden soll. Wir werden den Vertragspartner entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf den Inhalt und die Ausgestaltung des Kündigungsrechts in der Information über die Änderung gesondert hinweisen. Weitere Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer Anpassung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist das vom Kunden zu zahlende monatliche Entgelt entsprechend anzupassen, ohne dass der Kunde zum Widerspruch gegen die Erhöhung berechtigt ist.
§ 19
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen Bestimmung, werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen / nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.