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Kann ich meinen Anspruch auf Glasfaser-Anschluss beim Verkauf meiner Immobilie übertragen?

Der Anspruch auf einen kostenfreien oder vergünstigten Hausanschluss kann auf eine:n nachfolgende Eigentümerin /Mieterin oder Eigentümer/Mieter der Immobilie übertragen werden.  
Hierzu musst du als bisherige Vertragspartnerin oder bisheriger Vertragspartner eine „Vertragsüberlassung“ unterzeichnen. Um den Anspruch auf den zu verlegenden Anschluss aufrecht zu erhalten, muss der/die neue Eigentümerin/Mieterin oder Eigentümer/ Mieter innerhalb von 4 Wochen einen Vertrag mit der lünecom über einen Internet-Tarif mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten abschließen.