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TKG-Novelle, TKModG & neue AGBs

TKG-Novelle, TKModG & neue AGBs

 
 

Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – kurz TKModG – sowie einige Änderungen im bekannten TKG sind am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Über die entsprechende Änderung unserer AGB haben wir unsere Kundinnen und Kunden bereits informiert. Die Reform des Gesetzes soll unter anderem für mehr Verbraucherschutz sorgen. Damit wird der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation umgesetzt.

Ein Ziel der Politik ist der flächendeckende Ausbau von „Gigabitnetzen“ – ein wichtiger Impuls für uns als Anbieter von Glasfaser-Technologie. Das Gesetz erwähnt zwar ein „Recht auf schnelles Internet“ für alle. Was das genau bedeutet, also wie groß die Mindestbandbreite sein sollte, wurde aber nicht festgelegt.

Im Vergleich lässt Glasfaser deutlich höhere Bandbreiten zu als Kupferkabel. Daher ist Glasfaser die bessere Wahl für das Netz der Zukunft. Welche Vorteile die Technologie noch bietet, kannst du hier nachlesen.

Bessere Vergleichbarkeit
Neue Dokumente sollen für mehr Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern sorgen: die vorvertraglichen Informationen sowie eine Vertragszusammenfassung. Der Aufbau der Dokumente ist vorgegeben. Durch diesen Standard soll es leichter werden, sich über verschiedene Angebote zu informieren.

Unsere Kundinnen und Kunden erhalten daher, seitdem das Gesetz in Kraft getreten ist, eine E-Mail mit diesen neuen Dokumenten von uns. So können sie die Unterlagen dann bequem und einfach sichten sowie abschließend bestätigen.

Mehr Verbraucherschutz
Die Gesetzgeber reagieren auf häufige Beschwerden von Endkund:innen gegenüber Telekommunikationsunternehmen. Hier ein paar Beispiele:

  • Kann durch ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Messtool nachgewiesen werden, dass die vertraglich zugesicherte Datenübertragungsrate regelmäßig nicht geliefert wird, gibt es ein exakt definiertes Minderungsrecht oder sogar ein Sonderkündigungsrecht.
  • Bei nicht eingehaltenen Technikerterminen oder Entstörungen haben Endkund:innen nun ebenfalls mehr und genauer quantifizierte Rechte.
  • Wenn Verträge sich automatisch verlängern, dann künftig nur noch um 1 Monat. Bisher war eher die Verlängerung um 1 Jahr die Regel.
  • Laufzeiten von 12 Monaten werden grundsätzlich ermöglicht.
  • Ein reibungsloser Ablauf bei einem Anbieterwechsel oder einer Rufnummernmitnahme (Portierung) wird forciert.