Portierung, Umzug & Tarifwechsel
Allgemeine Änderungsformulare
Nordfriesische Inseln & Halligen
Landkreis
Uelzen
Landkreis Lüneburg
Landkreis
Gifhorn
Häufige Fragen zum Anbieterwechsel, Umzug, Tarifwechsel
Wenn du angegeben hast, dass du deine Rufnummer mitnehmen möchtest, dann erledigen wir diese Portierung gemeinsam mit dir. Sobald wir vom Tiefbau einen Fertigstellungstermin für deine Adresse erhalten, werden wir dich anschreiben und über die nötigen Schritte und Hilfestellungen informieren.
a) Wenn du deine Rufnummer behalten möchtest, musst du die Rufnummernmitnahme/Portierung bei uns beauftragen (siehe pdf Formular Anbieterwechsel/Portierung). Dann kündigt die Lünecom mit dir gemeinsam im Rahmen der Rufnummern-Mitnahme deinen bisherigen Vertrag für Telefonie/Internet, sobald der Anschlusstermin feststeht. Wir kommen rechtzeitig auf dich zu und informieren dich über das Vorgehen. Kündige nicht selbst, ansonsten geht deine Rufnummer verloren!
Wenn du Telefonie und Internet in unterschiedlichen Verträgen geregelt hast, dann musst du deinen Internetvertrag selber kündigen.
b) Wenn du deine Rufnummer nicht behalten möchtest, dann bekommst du von der Lünecom eine neue Nummer. In diesem Fall musst du deine bisherigen Verträge für Internet und Telefonie selber kündigen.
Falls der Termin, zu dem dein bisheriger Vertrag gekündigt werden soll, in dem Ankündigungsschreiben noch nicht bekannt gegeben ist, frage bei deinem Anbieter aktiv nach. Je nachdem, wie weit der Termin in der Zukunft liegt und wie weit der Ausbau in deinem Gebiet vorangeschritten ist, kannst du die folgenden Optionen abwägen:
a) Frage deinen bisherigen Anbieter nach Verträgen mit kürzeren Laufzeiten als 24 Monate, z.B. 12 Monate, diese werden häufig nicht aktiv angeboten!
b) Wenn für dich auch ein vorübergehender Anbieterwechsel in Betracht kommt, bis der Glasfaseranschluss verfügbar ist, erkundige dich nach alternativen Angeboten. Es gibt Anbieter, die monatlich kündbare Tarife anbieten. Kümmere dich rechtzeitig vor Vertragslaufzeitende darum, da der Wechsel zu einem neuen Anbieter einige Wochen dauern kann. Nach Fertigstellung des Netzes kannst du aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit schneller in das Vertragsverhältnis mit der Lünecom einsteigen, ohne doppelte Kosten zu haben.
Wäge die verschiedenen Möglichkeiten vor dem Hintergrund der geplanten Ausbauzeit für dich persönlich ab. Informationen zum Ausbaustatus im LK Uelzen findest du im Bautagebuch des Landkreises. Für die anderen Gebiete frage bei uns nach.
Nach Fertigstellung des neuen Netzes an deiner Adresse, werden wir dich informieren und fragen, ob wir dich sofort oder erst nach Ablauf deines dann gültigen Vertrages anschließen sollen, damit du keine doppelten Kosten hast.
Deine E-Mail-Adresse kannst du leider nicht mit zur Lünecom nehmen. Du kannst von uns eine neue Wunsch-Mailadresse bekommen (…….@DeinNetz.de“).
Es gibt ein Angebot der Telekom, wie Kunden ihre bisherige t-online-Adresse kostenfrei (als Freemail) behalten können. Informiere dich unter: https://www.telekom.de/unterwegs/apps-und-dienste/kommunikation/telekom-e-mail oder frage direkt bei der Telekom nach.
Ein Tarif-Upgrade ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich. Es entstehen keine erneuten Einrichtungsgebühren. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tarifwechsel erneut für 24 Monate.
Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif mit weniger Leistung ist erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.
Der Anspruch auf einen kostenfreien oder vergünstigten Hausanschluss kann auf einen nachfolgenden Eigentümer/Mieter der Immobilie übertragen werden. Dies ist jedoch nur vor Vertragsbeginn möglich. Hierzu muss der bisherige Eigentümer/Vertragspartner eine “Kündigung und gleichzeitige Vertragsüberlassung” an den neuen Eigentümer/Mieter unterzeichnen. Der neue Eigentümer/Mieter muss, um den Anspruch auf den zu verlegenden Anschluss aufrecht zu erhalten, binnen einer Frist von 4 Wochen einen Vertrag mit der Lünecom über einen Internet-Tarif für mindestens 24 Monate abschließen.
Das entsprechende Formular findest du hier .
Ein bereits laufender Vertrag kann nicht übertragen werden und muss ordentlich gekündigt werden (fristgerecht und schriftlich).
Im Falle des Umzugs innerhalb des Einzugsgebietes der Lünecom wird der Vertrag gemäß § 21 Abs. 5 AGB in unveränderter Form für die geschlossene Vertragslaufzeit beibehalten.
Falls die Leistung der Lünecom an deinem neuen Wohnsitz nicht angeboten wird, kannst du den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Zeitpunkt des Auszugs kündigen oder mit Wirkung für einen späteren Zeitpunkt.