Kann ich meinen Anspruch auf den Glasfaseranschluss beim Verkauf meiner Immobilie an den neuen Eigentümer übertragen?
Der Anspruch auf einen kostenfreien oder vergünstigten Hausanschluss kann auf einen nachfolgenden Eigentümer/Mieter der Immobilie übertragen werden. Dies ist jedoch nur vor Vertragsbeginn möglich. Hierzu muss der bisherige Eigentümer/Vertragspartner eine “Kündigung und gleichzeitige Vertragsüberlassung” an den neuen Eigentümer/Mieter unterzeichnen.
Der neue Eigentümer/Mieter muss, um den Anspruch auf den zu verlegenden Anschluss aufrecht zu erhalten, binnen einer Frist von 4 Wochen einen Vertrag mit der lünecom über einen Internet-Tarif für mindestens 24 Monate abschließen. Das entsprechende Formular findest du hier . Ein bereits laufender Vertrag kann nicht übertragen werden und muss ordentlich gekündigt werden (fristgerecht und schriftlich).